von Ralf Kunze, Bad Essen

Umwelt- und Energiemanagement der Ev.-luth. St. Nikolai-Kirchengemeinde

Allgemeines

Der Auftrag, die Schöpfung zu bewahren, gehört zum Kernbestand der jüdisch-christlichen Überlieferung. Wenn dies keine leeren Worte bleiben sollen, muss sich die Kirche die Frage gefallen lassen, ob sie selbst diesem Ziel genügt, denn im Zeichen des voranschreitenden Klimawandels kann die Bewahrung der Schöpfung zu einem existenziellen Thema für die Menschheit werden.

Im Jahr 2007 hatte sich die Synode der Landeskirche Hannover zum einen mit der theologischen Dimension des Klimawandels beschäftigt als auch zum anderen beschlossen, selbst etwas zu tun: Die Arbeitsgruppe „Umwelt- und Energiemanagement“ (früher: Arbeitsgruppe „Grüner Hahn“, kirchliches Umweltmanagement) unserer Kirchengemeinde arbeitet deshalb seit 2007 daran, auf intelligente Art und Weise nachhaltig Kilowattstunden für die St. Nikolai-Kirchengemeinde einzusparen.

Unverzichtbarer Eckpfeiler unserer Arbeit sind dabei das regelmäßige Dokumentieren der Energieverbräuche in unseren Gebäuden in eine zentrale Datenbank („Grünes Datenkonto“), denn nur was messbar ist, kann auch tatsächlich verändert werden.

Ferner ist eine systematische Vorgehensweise bei der Bearbeitung unserer Projekte unabdingbar. Erst, wenn eine von der Landeskirche vorgegebene wirtschaftliche Amortisation gegeben ist, werden Projekte, bei denen Investitionen zu tätigen sind, dem Kirchenvorstand zur Beratung und Abstimmung vorgelegt.

Wobei hier nicht verschwiegen sei, dass die Landeskirche andere Maßstäbe an die Amortisationszeiten anlegt, als beispielsweise Kostenrechner in Wirtschaftsunternehmen, die häufig in einer ausgeprägten Kurzfristorientierung folgen. Dadurch unterbleibt oft das langwierige aber eben auch nachhaltige „Bohren von dicken Brettern“ zu Gunsten von schneller verfügbaren Kostenvorteilen.

Gebäude

Die St. Nikolai-Kirchengemeinde in Bad Essen ist die Eigentümerin der folgenden Gebäude in der Ortschaft Bad Essen:

  • Die St. Nikolai-Kirche (Kirchplatz 5, erste urkundliche Erwähnung: 1221, letzte Sanierung: 1998, denkmalgeschützt)
  • das Gemeindehaus (Nikolaistraße 16, Baujahr 1804, umfassend saniert: 1987, denkmalgeschützt)
  • das Pfarrhaus (Nikolaistraße 14, Baujahr: 1970, energetisch teilsaniert 1996)
  • das Gebäude des Nikolaikindergartens (Lutherstraße 2-4, Baujahr 1956, umfassend umgebaut und saniert: 1985)
  • das Gebäude der ökumenischen Beratungsstelle (Lindenstraße 6, Baujahr 1770, vollständig entkernt, umgebaut und saniert:1991, denkmalgeschützt)

Der Gesamtprimärenergieeinsatz dieser Gebäude bezifferte sich im Jahr 2018 auf ca. 220.000 kWh Erdgas und ca. 16.500 kWh Strom. Die Kosten für Energie sind damit – nach den Personalkosten- der zweithöchste Kostenblock in der St. Nikolai-Kirchengemeinde.

Allein durch diese schieren Zahlen wird deutlich, dass eine Reduzierung nicht nur wünschenswert ist, sondern – auch aus Kostengründen – unbedingt Not tut. Denn jeder Euro, der nicht mehr für Strom und Gas ausgegeben werden muss, kommt unmittelbar der Arbeit in unserer Gemeinde zu Gute.

Projekte

Bei der Auswahl der Projekte verfahren wir üblicherweise nach der folgenden Reihenfolge:

  1. „Quick Wins“

Dazu zählen solche Themen, die vor allem einen Einmaleffekt erzeugen und die kurzfristig und mit minimalem Aufwand – d.h. ohne Investitionen – erfolgen können. Als Beispiel sei der Wechsel der Energieversorger genannt. Im Jahre 2019 erfolgte beispielsweise der Wechsel des Erdgasversorger sowie der Wechsel der Stromversorger auf Ökostromanbieter für alle Gebäude der Kirchengemeinde.

  1. „Minimalinvasive“ Projekte

Dazu zählen solche Projekte, die dauerhafte Einsparungen erzielen, die jedoch keine Investitionen erfordern. Als Beispiel sei die Optimierung der Einstellung der Heizungsregelungen auf empirischer Basis genannt, die in den Gebäuden Gemeindehaus, Pfarrhaus und Ökumenische Beratungsstelle in der Heizsaison 2019/ 2020 erfolgt ist. Die St. Nikolai-Kirche folgt in der Heizsaison 2020/2021.

  1. Energetische Optimierung

Dazu zählen solche Projekte, die dauerhafte Einsparungen erzielen und die Investitionen erfordern. Um die Investitionen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit beurteilen zu können (Stichwort: Amortisation), sind zunächst Grundlagendaten zu generieren. Ferner sind zwingend Gebäudeenergieberater einzubinden, wenn Fördergelder beantragt werden sollen / müssen.

Als Beispiel sei die angedachte energetische Optimierung des Gemeindehauses genannt, die sich in mehrere Einzelprojekte aufteilt. Schwerpunkte sind dabei Dämmprojekte (Außenwand, Fenster), ein Projekt zur hydraulischen Optimierung des Heizkreises (Hydraulischer Abgleich) und ein weiteres Projekt zur Umstellung der Beleuchtung auf LED.

Für spezielle Projekte sind zunächst – um eine belastbare Datenbasis zu schaffen – umfangreiche Vorarbeiten erforderlich. Als Beispiel dafür sei die St. Nikolai-Kirche genannt, für die wir eine energetische Optimierung des Dachs (Dachdämmung) sowie eine Umstellung der Beheizung (von kombinierter Bank- und Luftheizung auf kombinierte Bank- und Sitzheizung) untersuchen. Um diese Projekte – auch im Hinblick auf das Thema Denkmalschutz – optimal vorbereiten zu können, werden wir deshalb über einen längeren Zeitraum an verschiedenen Stellen in der Kirche Temperatur und Luftfeuchtigkeit kontinuierlich messen.

  1. Umstellung der Beheizung auf regenerative Energieträger

Insbesondere die Projekte der Kategorie „3“ sind als Vorarbeiten für Projekte der Kategorie 4 zu sehen. Hinsichtlich der Auswahl und Bemessung der Leistung neuer Wärmeerzeuger ist üblicherweise die Gebäudeheizlast zu ermitteln. Dies erfolgt im Zuge der Amortisationsberechnungen, die für die Projekte der Kategorie 3 erforderlich sind.

Eine sinnvolle und nachhaltige Reihenfolge bei der Optimierung der Gebäude hinsichtlich eines sparsamen und nachhaltigen Energieeinsatzes ist demzufolge zuerst Dämmen und erst dann den Wärmeerzeuger tauschen. Andersherum ergibt sich die Problematik, dass der neue Wärmeerzeuger für das später gedämmte Gebäude überdimensioniert und unwirtschaftlich ist. Denn auch mit regenerativen Energieträgern ist selbstverständlich möglichst sparsam umzugehen.

Möglicherweise ergibt sich mit einer solchen Umstellung auch die Erzeugung von Strom auf der Basis von regenerativen Energieträgern, wobei die Anforderungen des Denkmalschutzes sowie lokaler Bauordnungen zu beachten sind.

  1. Flankierende Projekte

Dies sind solche Projekte, die getätigte Investitionen absichern und damit nachhaltig wirken und die Investitionen erfordern. Als Beispiel sei hier die Anschaffung von Wasserenthärtungsanlagen in Gebäuden mit nennenswertem Warmwasserbedarf genannt. Eine solche Investition amortisiert sich nur recht zögerlich, sie wirkt sich jedoch signifikant lebensdauerverlängernd für alle Bauteile aus, die im Warmwassernetz des jeweiligen Gebäudes eingebaut sind.

Zusammenfassung

Insbesondere die Projekte der Kategorie 3 und 4 sind vom erforderlichen Zeithorizont für deren Vorbereitung und Realisierung -aus einer Vielzahl von Gründen, zu denen u.a. auch der Denkmalschutz gehört- längerfristig bis langfristig anzusetzen. Sie stellen die oben bereits angesprochenen „Dicken Bretter“ dar und erfordern den berühmten „langen Atem“.

Sind verfügen jedoch jeweils über ein bedeutsames Energieeinsparpotential und werden deshalb von uns konsequent vorangetrieben, um einen nachhaltigen Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung zu leisten.

Autor: Ralf Kunze

Wer mehr wissen möchte…

kann sich hier zwei Umweltberichte der Kirchengemeinde herunterladen, die detailliert über die Arbeit und die Effekte des Umweltmanagements berichten:

Umweltbericht 2008: 090130 Umwelterklärung aktuell 30 Seiten

Umweltbericht 2011: 110907 Umweltbericht 2011aktuell