Notwendige Katzenverordnung für die Gemeinde Bad Essen

Das Problem ist mittlerweile vielen bekannt: verwilderte Katzen vermehren sich übermäßig, werden krank und halb verhungert aufgefunden und stellen an sogenannten „Hot-Spots“ durch Verschmutzungen und nächtlichen Lärm ein Ärgernis für Anwohner dar. Ein anschauliches Beispiel ist ein Grundstück in der Ortschaft Bad Essen, auf dem sich geschätzt 50 Katzen aufhalten. Sie leben dort halbwild und warten auf Futter. Das zur Verfügung gestellte Futter und die fehlende sonstige Versorgung führen zu weiteren Problemen. So vermehrt sich die Population immer mehr. Dort und in der weiteren Umgebung mischen sich bei den Bürgerinnen und Bürgern Ärger um die Verschmutzungen und Sorge um die verwahrlosten Tiere. Das Problem ist, die Eigentumsverhältnisse der Katzen zu bestimmen. Per Gesetz ist derjenige, der die Tiere füttert, für die Tiere verantwortlich. Das heißt, dass er/sie auch im Fall einer Kastrationsmaßnahme für die Kosten aufkommen muss.

Fachleute weisen seit Jahren darauf hin, das sogenannte „Freigängerkatzen“ unbedingt gechipt und kastriert sein sollen, um die Eigentums- und Verantwortungsfrage eindeutig zu klären. Nur so ist die Verelendung der Katzen, die ohne Halter sind, zu verringern.

Wir von BENE begrüßen es, das aufmerksame Bürgerinnen 2019 bereits mehrfach mit der Politik in Bad Essen in Kontakt traten und die politischen Gremien aktivierten. Nun ist eine diesbezügliche Verordnung in der Diskussion und steht im Februar /März 2020 auf der Agenda des Rates der Gemeinde Bad Essen.

Hinweis und Link: Bürgerinformationssystem der Gemeinde Bad Essen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse. Hier: Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung Februarsitzung.