Best practice

Pflanzentauschregal Lintorf

Pflanzentauschregal Lintorf

für Gemüse, Kräuter und Sommerstauden

Auf dem Dorfplatz in Lintorf steht von etwa Mai bis Oktober ein Pflanzentauschregal mit Setzlingen und Ablegern von Gemüse, Kräutern und Sommerstauden. Wer mag, kann dort Pflanzen ablegen oder welche mitnehmen, um den heimischen Garten zu bereichern oder abwechslungsreicher zu gestalten. Hintergrund dieses Projekts ist, eine Möglichkeit zu schaffen seinen ökologischen Fußabdruck zu reduzieren und unser Ökosystem zu verbessern.

Regional angebautes und saisonal verfügbares Obst und Gemüse hat eine gute Ökobilanz, weil es ohne energieintensive Lagerung und ohne lange Transportwege zum Verbraucher auskommt. Obst und Gemüse aus eigener Ernte erfüllen diese Kriterien von Grund auf und lassen den eigenen ökologischen Fußabdruck noch kleiner werden. Die Pflanzen in diesem Regal bieten eine bunte Mischung aus Gemüsen, Salaten, Kräutern und zeigen, welche Arten in den verschiedenen Jahreszeiten Saison haben.

Sommerstauden sind allseits beliebt. Sie sehen schön aus, sind pflegeleicht und dienen als wichtiger Lebensraum für Wildbienen, Schmetterlinge und andere Insekten. Sie steigern die Artenvielfalt und unterstützen als Teilkomponente unser Ökosystem. Funktionierende Ökosysteme sind Lebensgrundlagen von uns Menschen.

Das Pflanzentauschregal funktioniert wie ein Selbstbedienungsladen. Jeder kann überschüssige Pflanzen ablegen und gleichzeitig Pflanzen mitnehmen, die er benötigt. Dabei sollten die Tauschpflanzen unbedingt in Töpfen sein, damit sie den Transport und das Einpflanzen im eigenen Beet sicher überstehen. Zudem ist es sinnvoll, die Pflanzen zu kennzeichnen, um zu wissen, um welche Art es sich handelt.

Bei diesem Projekt handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt von BENE und dem Förderverein Lintorf e.V. – initiiert von Silke Depker und Jobst Berensmeyer.

Presse: NOZ vom 14.5.2024

Insekten sichern unsere Lebensgrundlagen!

Was wir ihnen schuldig sind

von Dr. Birgit ten Thoren, Bad Essen

Zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gehören auch in besonderem Maße Insekten. In Deutschland sind 26,2 Prozent von knapp 6.750 neu bewerteten Insektenarten in ihrem Bestand gefährdet. Das ist die Bilanz der jetzt vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffentlichten Roten Liste zu den wirbellosen Tieren [1].

Dramatische Einbrüche in der gesamten Insektenmasse in den letzten Jahrzehnten sollten nicht nur aufhorchen lassen, sondern mahnen dringend Maßnahmen gegen weitere Verluste an.

 

Warum fehlen heute viele Insekten?

Die Gründe für das Insektensterben sind vielfältig: Der größte Anteil mit knapp 47% weltweit geht auf die Intensivierung der Landwirtschaft und den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln zurück (Abb. 1; Sanchez-Bayo & Wyckhuys 2019).
Weitere Faktoren liegen im Verlust von Lebensräumen (durch Urbanisierung, Entwaldung und Veränderung von Flüssen und Feuchtgebieten) sowie in biologischen Faktoren (durch fremde Arten oder Krankheitserreger) und dem Klimawandel sowie unbekannten Faktoren begründet (Sanchez-Bayo & Wyckhuys 2019)[2].

Abbildung 1: Ursachen für das Insektensterben nach Sanchez-Bayo & Wyckhuys (2019)

 

 

 

 

 

Einer der entscheidenden Faktoren für den Verlust an geeignetem Lebensraum ist der hohe Stickstoffeintrag in die Umwelt, der über verschiedene Wege, wie durch Mineraldünger, Verbrennungsprozesse, stickstoffbindende Ackerpflanzen in die Umwelt gelangt und zur Eutrophierung (Nährstoffübersättigung) führt [3]. Die Folgen dieser hohen Stickstoffbelastung wirken nachteilig auf die Biodiversität, das Bodenleben, das Grundwasser und die Oberflächengewässer, letztlich auch auf das Klima und die menschliche Gesundheit [4].
Bezogen auf die Biodiversität zeigt sich der Stickstoffüberschuss an einem Schwund an stickstoffsensiblen Pflanzenarten, denn diese werden von unempfindlichen Pflanzenarten und ihrem gesteigerten Wachstum überdeckt. So führt die Eutrophierung seit Jahren verstärkt zu einem nahezu lückenlosen Bewuchs aus Gräsern. Magere Standorte mit Margerite, Wiesen-Bocksbart, Heidenelke und andere Kräuter der Wiesen und Magerrasen finden im intensiv genutzten Wirtschaftsgrünland keinen Platz mehr5. Sie weichen vor dem Überangebot an Düngung auf die mageren Standorte aus und verschwinden auch dort, wenn hier das Gräserwachstum ungebremst die Vegetationsdecke dominiert. Dieser Prozess wird leider durch die Praxis des Mulchens, bei dem das Mahdgut liegenbleibt (Abb. 2), noch verstärkt. Es profitieren nur die Gräser, denn unter der Decke des düngenden Schnittguts werden viele Blütenpflanzen im Keim erstickt.

 

Abbildung 2: Mulchen von Randstreifen verhindert den Aufwuchs von Blütenpflanzen (Foto: B. ten Thoren)

Wie auch in ihren Ansprüchen hochspezialisierte Pflanzenarten haben auch viele Insektenarten spezifische Ansprüche an magere Standorte und deren natürlichem Bewuchs mit spezialisierten Pflanzenarten. Im Zuge der nahezu lückenlosen Landschaftsnutzung im Verbund mit der Eutrophierung sind die mageren Standorte mittlerweile großräumig zur Mangelware geworden.

Die besonderen und unentgeltlichen Leistungen von Insekten

In einer Studie zur Bestäubung fanden Wissenschaftler der Universität Hohenheim heraus, dass die Bestäubungsleistung von Insekten allein in Deutschland etwa 3.8 Milliarden Euro pro Jahr entspricht („Die ZEIT“, 4.03.20216). Allein der Ertrag bei Äpfeln und Birnen lässt sich zu zwei Dritteln auf die Bestäubungsleistung von Insekten zurückführen. Das gilt für die meisten Obst- und Gemüsesorten und nicht minder für die Küchenkräuter, mit denen wir unsere Gerichte verfeinern7. Dabei sollte besonders betont werden, dass diese Leistungen dem Menschen quasi „zur Verfügung“ gestellt werden und der Mensch Nutznießer ist.
Bei ihrer Nahrungssuche von Nektar und Pollen bestäuben die Insekten das weibliche Blütenorgan mit den Pollen, die von anderen Blütenbesuchen an ihnen haften. Allein dieser Vorgang sichert weltweit etwa 88% der geschlechtlichen Vermehrung von Pflanzen. Die überwiegende Bestäubung erfolgt dabei durch Insekten, obwohl auch Fledermäuse und Vögel zu einem kleinen Anteil dazu beitragen.
In besonders großem Maße sind Wildbienen und Schwebfliegen an der Bestäubung von Pflanzen beteiligt (Abb. 3). Nach einer englischen Untersuchung (Breeze et al. 2011; siehe FiBL 2016) leisten Honigbienen etwa maximal  ein Drittel der gesamten  Bestäubung [8].  Zudem  konnte nachgewiesen werden, dass Honigbienen die Bestäubungsleistung von Wildbienen lediglich ergänzen, jedoch nicht ersetzen können (siehe Artikel: FiBL 2016; Garibaldi et al.2013).

Abbildung 3: Nur bei genauem Hinsehen sieht man die Wildbiene in der Storchschnabelblüte (Fotos: B. ten Thoren)

Gemessen an dieser enormen ökosystemaren Leistung, die Wildbienen, Schwebfliegen und andere Insekten liefern, ist der Mensch es ihnen schuldig, ihnen Lebensräume zu belassen, neu anzubieten und diesen fleißigen Helfern Schutz zu gewährleisten. Dabei trägt eine nachhaltige, agrarökologische Landwirtschaft nachweislich zur Erhaltung der Wildbienen bei (FiBL 20168). So ist es nicht nur aus Sicht des Naturschutzes wichtig, für den Erhalt von Wildbienenlebensräumen einzutreten, sondern insbesondere auch aus Sicht der Landwirtschaft.

 

Wie können wir Insekten schützen?

Zum Schutz von Insekten hat der Erhalt von Wildbienenlebensräumen Priorität [9]. Dazu gehören ihre artspezifischen Nahrungsquellen und ihre Nistplätze10 einschließlich der notwendigen Baumaterialien und eine deutliche Verringerung ihrer Gefährdungsfaktoren.

 

Gefährdungen: nächtliche Lichtquellen als Insektenfalle

Zu den einfach umzusetzenden Maßnahmen zählt die Neugestaltung und Umrüstung von Beleuchtungsanlagen, um dem „Staubsaugereffekt“ herkömmlicher, insektenanlockender Beleuchtung zu begegnen. Das Dunkel der Nacht ist durch die Urbanisierung, aber auch durch den Wunsch nach Helligkeit im Bewegungsraum des Menschen in vielen Bereichen verschwunden, nicht ohne Folgen für Mensch und Tier.
Während der Mensch ultraviolettes Licht nicht wahrnimmt, gilt das nicht für einige Insekten (Schroer et al. 2019)11. Viele Insektenarten können kurzwellige Lichtstrahlen wie UV-Licht und hohe Blaulichtanteile wahrnehmen und werden stark angelockt. Es gilt also, bei der Wahl der Beleuchtung diejenigen Wellenlängen möglichst zu minimieren, die eine anziehende Wirkung auf Insekten haben. Diese Wirkung gilt hauptsächlich während der Vegetationsperiode zwischen März und Oktober.
Dort, wo die Farberkennung für den Menschen nicht so wichtig ist bzw. war wie in Gewerbegebieten, z.B. Häfen, wurden Natriumdampflampen eingesetzt. Dabei gelten Natriumdampfniederdrucklampen als eine der energiesparsamsten und insektenfreundlichsten Beleuchtungsanlagen (Hänel12), zudem mit hoher Lebensdauer, allerdings schlechter Farbwiedergabe (Huggins & Schlacke 201913).
Heute greift man auf ein schier unübersichtliches Angebot an LED zurück, die das nächtliche Farbsehen für den Menschen gewährleisten. Jedoch erfüllen sie nicht immer die Standards, die zum Schutz von Insekten gelten. Grundsätzlich ist die Anlockwirkung auf Insekten umso größer, je heller die emittierende Lichtquelle ist, je höher sie angebracht ist und je näher sie an den Lebensräumen von Insekten liegt (Huggins & Schlacke 201913.

 

Beleuchtung: soviel wie nötig, sowenig wie möglich.

Der Leuchtmittelpunkt sollte so niedrig wie möglich gewählt werden, die Strahlungsrichtung auf den Boden begrenzt werden (Schroer et al. 2019). Um auch bei den LED`s die Anlockwirkung auf Insekten weitestgehend zu reduzieren, wird seitens der Forschung empfohlen, einer Farbtemperatur von 2.700 bzw. 3000 Kelvin zu wählen (Huggins & Schlacke 2019 13, Schroer et al. 2019). Dieses entspricht einem warm-gelben Lichtton, der Insekten wenig anlockt.

 

Was Insekten brauchen: Nistplatz, Baumaterial und Nahrungsangebot

Entscheidend ist für viele Insekten ein kontinuierliches Blütenangebot, da bei vielen, nicht staatenbildenden Arten die Flugzeit nur ein bis zwei Monate andauert. Staatenbildende Insekten wie die Hummeln benötigen ein Blütenangebot von März bis Oktober (FiBL 20167). Unter Berücksichtigung des geringen Flugradius liegen Nistplätze (Abb. 4, 5 a-c), Baumaterial und Nahrungsplätze (Abb. 6a,b) in geringer Entfernung zueinander.

Abbildung 4: Lebensraum einer Wildbiene (Quelle: www.wildbienen.info)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 5 a-c:
Beispiele für Insektenlebensräume
(Fotos: B. ten Thoren)

 

 

Lebensräume für Insekten durch Flächenschutz und Biotopvernetzung

Naturschutzgebiete können Lebensräume sichern und einen Beitrag zur Rettung der Artenvielfalt leisten. Darüber hinaus ist jedoch auch ein geeigneter Biotopverbund wichtig, um die Ausbreitung wenig mobiler Arten zu sichern.
In der freien Landschaft, vor allem in der Agrarlandschaft gilt es, strukturelle Vielfalt zu erhalten und Lebensräume für Insekten zu fördern. Ebenso ist dies ein wichtiger Auftrag für Kommunen, die über die Gestaltung der öffentlichen Räume, wie Schulen und Parks, sowie auch Siedlungen entscheiden9. Letztlich ist jeder Gartenbesitzer aufgefordert, sich seinem Grundstück für das Wohl der Insekten einzusetzen.

 

Wegränder und Saumbiotope

Wegränder und Saumbiotope lassen sich ohne großen Aufwand als wertvoller Insektenlebensraum gestalten. Ein ideales Saumbiotop kann als Lebens- und Rückzugsraum ca. 1.000 Pflanzenarten und ebenso vielen Tierarten5 Lebensraum bieten. Für viele Arten ist es ein wichtiges Ersatzhabitat, wenn ihr eigentlicher Lebensraum, ursprünglich extensive Wiesen oder sanddominierte Magerstandorte, nicht mehr zur Verfügung steht.

Abbildung 6a und b:
Saumhabitate mit  Malve
und  Wegwarte
(Fotos B. ten Thoren)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wegränder mit einer gewissen Mindestbreite können dem Insektenschutz dienen, wenn sie dauerhaft der Düngung entzogen werden, keine Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln erfolgt, sie nicht oder nur extensiv genutzt und extensiv gepflegt werden.
So können Wegraine und Saumhabitate überlebenswichtige Ersatzhabitate für die Pflanzen- und Tierarten sein, die auf der Flucht vor einem Überangebot an Nährstoffen ihren Ursprungslebensraum verlassen (LANUV, Infoblätter 39).

 

Tipps für Gartenbesitzer: Weniger ist mehr

Von besonderer Bedeutung für die Artenvielfalt sind Bereiche im Garten, die ungenutzt bleiben, nicht geräumt oder gepflegt werden. Nur dort, wo der Mensch wenig oder nicht eingreift, kann sich Leben entwickeln. Wer in seinem Garten sich entwickelndes tierisches Leben findet und es toleriert, wird durch interessante Beobachtungen belohnt. Denn der Mensch fühlt sich nachweislich dort wohl, wo sich auch natürliches Leben abspielt, sei es durch Blüten besuchende Hummeln, durch die singende Mönchsgrasmücke oder einen Molch im Gartenteich.
Eine gewisse Unordnung sollte man tolerieren, Totholzbereiche liegen und/oder stehen lassen oder sogar aufstapeln und Insekten zur Überwinterung bzw. als Nistplatz anbieten.
Stängel ausgeblühter Stauden sollte man über den Winter stehenlassen, denn in den Stängeln können Insekten ihren Nachwuchs überwintern lassen. Beispielsweise überwintern in Schilfstängeln die Blattlausjäger Marienkäfer und die Florfliege. Forscher konnten in Schilfhalmen in einem Knotenabschnitt bis zu sechs Larven finden (NABU Bremen, Gartentipps).
Das liegen gelassene Laub auf den Beeten oder eine dünn ausgebrachte Schicht mit Rasenschnitt ist ein guter Schutz gegen Austrocknung des Bodens und liefert bei ausreichender Feuchtigkeit durch natürliche Zersetzung den Humus. Vor allem im Laub verstecken sich Kleintiere, die vielen Vögeln in der Winterzeit als Nahrung dienen.
Neben offenblütigen Pflanzen wie z.B. den Glockenblumen oder Wildrosen eignen sich vor allem auch Gartenkräuter als Insektennahrung: wie z.B. Rosmarin, Salbei, Oregano, Thymian, Schnittlauch, Minze, Zitronenmelisse (Abb. 7, 8).

Abbildung 7: Schwebfliege an Glockenblume und Abbildung 8: Malve, Kräuter und sandige Bodenstellen als Insektenrefugium (Fotos: B. ten Thoren)

Sie tun den Insekten Gutes, wenn Sie auf den Mähroboter verzichten und Gartenbereiche extensivieren, nicht mehr düngen und den Rasen teilweise länger stehenlassen. Es entwickelt sich quasi von selbst eine Fläche mit verschiedenen Kräutern, die wie z.B. auch der Klee, Ehrenpreis, Günsel und Gundermann von Wildbienen angeflogen werden. Die Aussaat einer geeigneten Wildblumenmischung an einer Stelle im Garten sollte gut überlegt und nur mit Material aus einem Fachbetrieb vorgenommen werden. Nicht geeignete Samenmischungen   führen   nicht   zwangsläufig   zum   Erfolg.   Man   sollte   jedoch   nur standortheimisches Saatgut anwenden. Im Landkreis Osnabrück gibt es beispielsweise die an der Hochschule entwickelte „Osnabrücker Mischung“.

 

Worauf es im Garten ankommt

Neben einem bunten, dauerhaften Blütenangebot von ein- und mehrjährigen Stauden sollte das biodiversitätsfördernde Vegetationsangebot im Garten im Wesentlichen einheimische, vor allem standortheimische Sträucher und Bäume umfassen. Empfehlenswert sind Sträucher wie z.B.: Liguster, Buche, Hainbuche, Haselnuss, Weiß- und Schwarzdorn, Schlehe, Pfaffenhütchen, Holunder, Faulbaum, Felsenbirne, Schneeball und Kornelkirsche. Bäume spenden nicht nur Schatten und sorgen für ein angenehmes (Klein-)klima, sie liefern auch wertvollen Lebensraum. Bei der Wahl sind heimische Arten zu bevorzugen, weil sie den deutlich größeren Beitrag zur Biodiversität liefern. Einzelgehölze wie z.B. Obstbäume, Eiche, Buche, Hainbuche, Feldahorn, Linde und Birke können Lebensraum für viele -zig Tausende Tierindividuen bieten. So leben allein auf einer alten Eiche bis zu 1 Million Insektenindividuen, während eine Birke auf „nur“ 200.00 kommt.
Eine besondere bereichernde und klimatisch günstige Bedeutung hat auch eine insektenfreundliche Fassadenbegrünung durch Rankklimmer wie Waldgeißblatt (Abb. 9), Hopfen und Waldrebe. Sie benötigen ein Gitter, um sich daran hoch zu entwickeln. Kletterhortensie (Abb. 10), Wilder Wein und Efeu, das ein wichtiges Nährgehölz für Insekten und Refugium für Vögel darstellt, haften dagegen mit Saugnäpfen unmittelbar an der Wand.

Abbildung 9 und 10: Waldgeißblatt und Kletterhortensie liefern eine ansehnliche Insektenweide mit lang dauerndem Blühzeitraum (Foto: B. ten Thoren)

 

Gemeinden: Positiver Nebeneffekt naturnaher Flächen

Eine anschauliche und breit angelegte Orientierungshilfe für „Insektenschutz in der Kommune“ liefert das Bundesamt für Naturschutz gemeinsam mit dem Deutschen Städte und Gemeindebund (BfN & DStGB 2020: DOKUMENTATION NO 155).  Neben der naturschutzfachlichen Bedeutung des Insektenschutzes werden eine Reihe von Beispielen zur Biodiversitätsstrategie in Städten und zum Wildbienenschutz aufgeführt.
Eine standortheimische Bepflanzung liefert neben einem guten Angebot an Nektarquellen und Nistplätzen für die Artenvielfalt auch eine nicht unerhebliche positive klimatische Wirkung.  In der o.g. Dokumentation wird über die Notwendigkeit von Insektenschutzmaßnahmen hinaus auch auf den klimatologisch günstigen Effekt naturnaher Flächen hingewiesen. Eine naturnahe Flächengestaltung hilft, große Mengen an Wasser aufzunehmen und durch Verdunstung erst langsam wieder abzugeben. Die Folge ist ein luftbefeuchtender, kühlender Effekt und eine Verringerung des Hitzestaus in stark versiegelten Zonen und Wohnsiedlungen mit wenig Gartengrün oder hohem Versiegelungsgrad.
Insbesondere Bäume sind wahre Klimakünstler: Sie haben eine hohe Kühlleistung aufgrund einer starken Verdunstung, sie bieten Schatten und beherbergen – wenn sie alt und standortheimisch sind – Lebensraum für unzählige Insekten, Vögel und weitere Arten.

Bei allem wertvollen privaten Einsatz auf dem eigenen Grund ist die biodiversitätsfördernde Wirkung in Gemeinden und Gärten auf kleine Räume beschränkt und kann den tiefgreifenden Verlust in der freien Landschaft nicht ausgleichen. Dieser umfangreichen, schadvollen Entwicklung entgegenzuwirken, bedarf es politischer Instrumente.
Daher braucht es Geduld, guten Willen und Menschen, die mit Engagement und Überzeugungskraft eine Vorreiterrolle bei dem Einsatz für die Artenvielfalt übernehmen – in der Hoffnung, dass er breitere Akzeptanz und viele Nachahmer findet.

 

Denn, so die Süddeutsche Zeitung (15.05.2017): „Menschen fühlen sich nicht wohl, wenn sie von der Natur abgeschnitten sind“. Und: “Wenn die Insekten verschwinden, verschwindet auch die menschliche Zivilisation“ (Autor Andreas Weber im Dlf 2.04.2018).

 

Quellen/Literatur

1    https://www.bfn.de/pressemitteilungen/neue-rote-liste-mehr-als-ein-viertel-der-insekten-arten-bestandsgefaehrdet

2    Sanchez-Bayo & Wyckhuys, Biological Conservation 2019

3    Schaap et al (2018): PINET-3: Modellierung und Kartierung atmosphärischer Stoffeinträge von 2000 bis 2015 zur Bewertung der ökosystem-spezifischen Gefährdung von Biodiversität in Deutschland (letzter Aufruf 21.06.2021)

4    https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Instrumente-und-Massnahmen-zur-Reduktion-der-

Stickstoffueberschuesse.pdf (aufgerufen 21.06.2022)

5    https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/1_infoblaetter/info39_Broschuere_Wegrain.pdf

6    https://www.zeit.de/news/2021-03/04/studie-bestaeubungsleistung-von-insekten-ist-milliarden- wert?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

7    https://www.deutschland-summt.de/veranstaltungen-leser/wildbienen-in-unseren-gaerten-kurs-2-teil-1- 2.html

8    Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL (2016): Wildbienen und Bestäubung. Darin: (Breeze, T.D., Bailey A.P., K.G. Balcombe & S.G. Potts (2011): Pollination services in the UK: How important are honeybees? Agriculture, Ecosystems & Environment 142 (137 – 143). (letzter Aufruf 21.06.2022)

9 file:///C:/Users/btent/Downloads/Aktionsprogramm_Insektenvielfalt_Niedersachsen_MU-2020.pdf (aufgerufen am 22.06.2022)

10  www.wildbieneninfo.de

11  Schroer, S., B. Huggins. M. Böttcher und F. Hölker (2019): Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen. BfN Skripten 543

12  Andreas Hänel (18.06.2022) Vortrag: Schutz der Nacht. Tagung des Naturwissenschaftlichen Vereins Osnabrück

13  Huggins, B. & S. Schlacke (2019): Schutz von Arten vor Glas und Licht. Springer Verlag.

14  Bundesamt für Naturschutz und Deutscher Städte- und Gemeindebund (2020): Insektenschutz in der Kommune. Dokumentation No. 155)

 

Fairtrade-Gemeinde Bad Essen

Im Frühjahr fasste der Gemeinderat Bad Essen, einstimmig den Beschluss, die Zertifizierung als Fairtrade-Gemeinde zu beantragen. Fairtrade-Towns fördern den fairen Handel auf kommunaler Ebene und sind das Ergebnis einer erfolgreichen Vernetzung von Akteur*innen aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft, die sich gemeinsam lokal für den fairen Handel stark machen.

Im Oktober 2017 wurde die Gemeinde Bad Essen als erste Gemeinde im Landkreis Osnabrück durch Fairtrade Deutschland als Fairtrade-Gemeinde anerkannt. Im Jahr 2019 folgten die Nachbargemeinde Bohmte sowie das Wittlager Land als Fairtrade-Region. Weiterhin wurde die Kindertagesstätte im Bad Essener Ortsteil Lintorf im Herbst 2019 als Fairtrade-KiTa anerkannt.

 

Die fünf Kriterien für eine erfolgreiche Bewerbung unserer Gemeinde waren:

  1. Der entsprechende Beschluss des Rates.
  2. Bildung einer „Steuerungsgruppe“
    Diese mit Vertreter*innen der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates, des örtlichen Handels und der Gastronomie sowie ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Zivilgesellschaft (Schulen, Vereine, kirchliche Einrichtungen)

    Fairtrade-Steuerungsgruppe der Gemeinde Bad Essen

  3. Fairtrade-Produkte im Sortiment
    Viele Unternehmen aus Einzelhandel, Gastronomie sowie kommunale und kirchliche Einrichtungen erklärten sich bereit, eine Auswahl an fair gehandelten Produkten anzubieten.
    Für die Gemeinde Bad Essen sind nach den Kriterien von Fairtrade Deutschland 4 Geschäfte, S Schule, 1. Kirche bzw. Glaubensgemeinschaft, 1 Verein und 2 Gastronomiebetriebe notwendig. Außerdem werden 4 Medienartikel pro Jahr zum Thema Fairtrade erwartet.
    Dies Anforderungen dieses Kriteriums konnte die Steuerungsgruppe übertreffen.
  4. Zivilgesellschaft
    Zusammen mit Kirchengemeinden, Schulen und Kindertagesstätten sollen Informations- und Bildungsaktivitäten zum fairen Handel durchgeführt werden.
  5. Medien & Öffentlichkeitsarbeit
    Die Steuerungsgruppe macht Öffentlichkeitsarbeit über die Aktivitäten zum Thema Fairtrade in der Kommune. Die lokalen Medien berichten über die Ereignisse vor Ort.

    aus: Wittlager Kreisblatt vom 19.10.2019

Make the world a better place

Fairtrade und die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (engl. Social Development Goals = SDG),
entnommen aus:
https://www.fairtrade-deutschland.de/aktiv-werden/aktuelle-aktionen/fairtrade-und-die-sdgs

Der Großteil der UN-Nachhaltigkeitsziele nimmt Bezug auf Ernährung und Landwirtschaft. Nicht nur in den Anbauländern des globalen Südens, auch für Hersteller und Verbraucher*innen greifen die SDGs und die Ziele von Fairtrade ineinander. Wie dies konkret geschieht, möchten wir Ihnen nachfolgend vorstellen. Die wesentlichen 7 Nachhaltigkeitsziele, an denen sich Fairtrade beteiligt, stellen wir hier vor. Weitere Ziele finden Sie auf https://www.fairtrade-deutschland.de/aktiv-werden/aktuelle-aktionen/fairtrade-und-die-sdgs/weitere-sdgs.html.

 


Ziel 1: Keine Armut
Die Beseitigung von Armut ist seit jeher ein übergeordnetes Ziel von Fairtrade, denn Armut zieht Hunger, Krankheit, mangelnde Bildung und viele weitere Konsequenzen nach sich, die menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen unmöglich machen.
Fairtrade ist weltweit das führende Zertifizierungssystem, bei dem die Produzentinnen und Produzenten von einem Mindestpreis und einer Prämie, deren Höhe in den Standards festgelegt ist, profitieren.
Darüber hinaus steht das Erreichen von existenzsichernden Einkommen und Löhnen für Kleinproduzent*innen und Arbeiter*innen im Fokus der Strategien und der praktischen Arbeit von Fairtrade – unabhängig davon, um welches Produkt es sich handelt.
Der Fairtrade-Mindestpreis dient den Produzent*innen als finanzielles Sicherheitsnetz und soll die durchschnittlichen Kosten für eine nachhaltige Produktion decken. Liegt der (Welt)Marktpreis eines Produktes über dem Fairtrade-Mindestpreis, bekommen die Produzent*innen den höheren Marktpreis gezahlt.
Zusätzlich zum Verkaufspreis erhalten alle Produzentenorganisationen die Fairtrade-Prämie, einen in den Standards festgelegten Aufschlag. Die Genossenschaften oder Beschäftigten auf Plantagen entscheiden in einem demokratischen Prozess, in welche sozialen, ökologischen oder ökonomischen Projekte die Prämiengelder investiert werden und welche Ziele erreicht werden sollen. Ein festgelegter Teil der Fairtrade-Prämie kann auch an die Mitglieder der Kooperative oder an die Beschäftigten ausgezahlt werden, wenn dies demokratisch entschieden wurde. Mit diesen zusätzlichen Einnahmen kann Armut gelindert oder abgewendet werden.


Ziel 2: Kein Hunger

Familienbetriebe stemmen 90 Prozent der weltweiten Landwirtschaft und produzieren 80 Prozent aller weltweit konsumierten Lebensmittel. Kleinbäuerliche Landwirtschaft ist laut UN-Weltagrarbericht  die nachhaltigste Form der Agrarwirtschaft und der Hungerbekämpfung weltweit. Sie schafft Einkommen und kann die globale Nahrungsmittelversorgung der Menschen langfristig sichern. Obwohl Kleinbäuerinnen und -bauern im Verhältnis zur bewirtschafteten Fläche mehr Nahrung als Großbetriebe produzieren, gelingt es vielen von ihnen nicht, sich und ihren Familien einen angemessenen Lebensunterhalt zu sichern.
Das Fairtrade-System stärkt Kleinbäuerinnen und -bauern, indem es ihnen bessere Marktzugänge verschafft und ihnen eine Stimme in Politik und Wirtschaft gibt. 89 Prozent der Produzenten, mit denen Fairtrade zusammenarbeitet, sind Kleinbauernorganisationen, die übrigen 11 Prozent gehören zur Gruppe der lohnabhängig Beschäftigten. Fairtrade erhöht nachweislich den Lebensstandard beider Gruppen.
Der Fairtrade-Mindestpreis wirkt als Sicherheitsnetz und schützt Produzent*innen vor starken Preisschwankungen. Die Fairtrade-Prämie bildet als zusätzliche Vergütung einen weiteren Anreiz: Allein durch den Verkauf von Fairtrade-Produkten in Deutschland erhielten Produzentenorganisationen 2018 Prämiengelder in Höhe von 29 Millionen Euro. Damit sind sie in der Lage, sich stärker auf dem Markt einzubringen, Kredite zu erhalten und in Infrastruktur zu investieren
Rund ein Drittel der Fairtrade-Standardkriterien beziehen sich zum Beispiel auf Biodiversitätsschutz, Wasserschutz, Verbot bestimmter Pestizide und gentechnisch manipulierten Saatgutes. In bedarfsgerechten Programmen werden Produzent*innen zudem befähigt weitere Einkommen-schaffenden Maßnahmen aufzubauen und in Schulungen mit ihnen Umsetzungsplänen zur Diversifizierung der Einkommen erarbeitet.


Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
Kleinbauernfamilien und Beschäftigte im globalen Süden leiden oftmals unter Lebensbedingungen, die gesundheitsschädlich sind. Unzumutbare Arbeitsbedingungen, der Einsatz gesundheitsgefährdender Chemikalien oder fehlender Versicherungsschutz im Rahmen der Erwerbstätigkeit führen ebenso zur Gesundheitsbeeinträchtigung wie unzureichende medizinische Versorgung, verschmutztes Trinkwasser oder fehlende sanitäre Einrichtungen. Nicht selten bedroht die Erkrankung eines Familienmitglieds die Existenz einer gesamten Familie.
Die Fairtrade-Standards beinhalten zahlreiche Vorgaben und Maßnahmen, die die Gesundheit von Kleinbäuerinnen und -bauern und ihren Familien schützen. Sie beziehen sich auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und verschiedene internationale Abkommen wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und Leitlinien der UN-Kinderrechtskonvention.
Bildung ist eines der wichtigsten und effektivsten Mittel, Gesundheit zu fördern. Menschen, die wissen, was sie krank macht, ergreifen nachweislich eher präventive Maßnahmen, erkennen Krankheitsanzeichen früher und nehmen Leistungen des Gesundheitswesens öfter in Anspruch. Aufklärung über gesundheitliche Risiken nehmen daher auch bei Fairtrade einen großen Teil der Gesundheitsvorsorge ein. Die in den Fairtrade-Standards verankerten Richtlinien zu Biodiversitätsschutz, Wasserschutz, sowie dem Verbot bestimmter Pestizide und von gentechnisch manipuliertem Saatgut sowie die Förderung von Bio-Anbau tragen direkt und indirekt zur Erhaltung der Gesundheit von Fairtrade-Produzenten bei.


Ziel 4: Hochwertige Bildung
Bildung ist ein Kernelement der Arbeit von Fairtrade – sowohl im globalen Süden als auch im Norden. Im Süden nutzen Fairtrade-Produzent*innen die Prämiengelder häufig für den Unterhalt von Schulen, Ausstattung der Kinder mit Materialien und Schuluniformen sowie für Stipendien zum Besuch einer weiterführenden Schule. Oft ermöglicht auch die Investition der Prämie in Straßenbau oder die Anschaffung von Transportmitteln mehr Kindern aus der Umgebung, eine Schule zu besuchen.
Um das Bewusstsein für fair und nachhaltige produzierte Güter aus dem globalen Süden zu fördern, betreibt Fairtrade für die Verbraucher*innen im Norden aktiv Bildungs- und Kampagnenarbeit.
Zahlreiche Mitmach-Aktionen, Publikumsveranstaltungen sowie die Kampagnen Fairtrade-Towns,
-Schools und -Universities sensibilisieren die Zivilgesellschaft und informieren über den fairen Handel.


Ziel 5: Geschlechtergerechtigkeit
Nach aktuellen Schätzungen wird weltweit zwischen 30 und 75 Prozent der landwirtschaftlichen Arbeit von Frauen geleistet. In vielen Ländern verbietet traditionelles Recht, dass sie Land besitzen dürfen und häufig erhalten sie keinen Zugang zu Krediten, technischer Unterstützung oder Informationen. Sie leisten oft die Hauptarbeit, haben aber wenig Rechte – zum Schaden der gesamten Gemeinschaft. Die UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) schätzt, dass die Zahl der unterernährten Menschen um 100 bis 150 Millionen reduziert werden könnte, wenn im Agrarsektor die Ungleichheit der Geschlechter beseitigt würde.
Fairtrade möchte die Position von Frauen in Produzentenländern stärken, sie zu aktiven Gestalterinnen des Arbeits- und Familienlebens in ihren Gemeinden machen und somit althergebrachte Rollenklischees von Männern und Frauen zum Wohle der Gesellschaft aufbrechen. Der Fairtrade-Ansatz zur Reduzierung des Geschlechterungleichgewichts kann unter dem Begriff „empowerment“ (Selbstbestimmung) zusammengefasst werden. Frauen erfahren eine individuelle Förderung, um sozial, finanziell und physisch selbstbestimmter handeln zu können.
Der faire Handel fördert gezielt die Mitsprache von Frauen in den Entscheidungsgremien der Produzentennetzwerke. Frauen nehmen an Weiterbildungen teil und qualifizieren sich damit für Führungsaufgaben. Die Fairtrade-Standards schreiben zudem vor, dass eine Produzentenorganisation Frauen nachweislich mittels einer Gender-Strategie fördern muss, um ihre ökonomische und soziale Situation zu verbessern.


Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Viele Bäuerinnen und Bauern geben auf und ziehen in die Städte, wo sie häufig keine oder nur unsichere Arbeitsbedingungen vorfinden. Aber auch in der Landwirtschaft gibt es oftmals keine Arbeitsverträge, elementaren Arbeitsschutzvorkehrungen oder angemessenen Löhne. Inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum lässt sich nur erreichen, wenn Bäuerinnen und Bauern über eine solide Existenzgrundlage verfügen, das Recht auf Arbeitsplatzsicherheit für alle Beschäftigten erfüllt ist und sie einen existenzsichernden Lohn erhalten.
Die Fairtrade-Standards basieren auf den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Über die Fairtrade-Strategie für Arbeiterrechte sowie den Standard für lohnabhängig Beschäftigte ermöglicht Fairtrade Arbeiter*innen, sich zusammenzuschließen und in Tarifverhandlungen bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erzielen. Fairtrade arbeitet außerdem mit Kleinbauernorganisationen zusammen, um das Risiko von Kinder- und Zwangsarbeit zu mindern.
Darüber hinaus werden Instrumente entwickelt, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Beschäftigen in Fairtrade-zertifizierten Betrieben nachhaltig zu verbessern.
Fairtrade hat Pionierarbeit zur Berechnung existenzsichernder Löhne für die wichtigsten Waren und Regionen geleistet und arbeitet gemeinsam mit anderen Zertifizierern und Unternehmen daran, zentrale Richtwerte zu erreichen.


Ziel 12: Nachhaltiger Konsum und Produktion
Wir benötigen Strategien und Marktstrukturen, die soziale Integration und wirtschaftliches Wohl begünstigen. Dies sind beispielsweise Berichtspflicht von Unternehmen, neue Beschaffungsvorschriften, Umstellen von Zöllen und Steuern oder Anreize für Verbraucher*innen, ihr Einkaufsverhalten umzustellen.
Das Fairtrade-Siegel kennzeichnet Produkte, bei deren Herstellung soziale, ökologische und ökonomische Kriterien eingehalten wurden. Fairtrade ist ein ganzheitlicher Ansatz, um die Lebensgrundlagen von Kleinbäuerinnen und -bauern sowie Beschäftigten im globalen Süden nachhaltig zu verbessern. Fairtrade bringt Tausende Gemeinden und mehrere Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher zusammen, die sich für einen Einkauf von Fairtrade-Produkten entschieden haben und so die Lebensbedingungen der Produzenten verbessern. Die Fairtrade-Standards stellen sicher, dass landwirtschaftliche Genossenschaften und Plantagen umweltfreundliche Methoden anwenden. Zudem setzt Fairtrade starke Anreize für Bäuerinnen und Bauern, auf Bio-Anbau umzustellen. Fortbildungen verbessern das Know-how über nachhaltige Landwirtschaft.


Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit und bedroht die Existenz vieler Menschen – darunter viele Fairtrade-Produzenten* innen und ihre Familien. Die Auswirkungen des Klimawandels sind vielfältig und unaufhaltbar: Ereignisse wie Wirbelstürme, Dürreperioden, Starkregenfälle oder die Ausbreitung von Schädlingen und Pflanzenkrankheiten können innerhalb kürzester Zeit Existenzen vernichten. Missernten belasten jedoch nicht nur die wirtschaftliche Situation von Bauern. Einmal in Not geraten sind sie gezwungen, sich noch stärker zu verschulden und können so dem Armutskreislauf kaum entkommen.
Fairtrade liefert die Instrumente, mit denen Kleinbäuerinnen und -bauern sich auf die Auswirkungen des Klimawandels einstellen und gleichzeitig selbst klimafreundlicher produzieren können. Die Standards fordern, dass der Energieverbrauch und andere Verursacher von Treibhausgasemissionen verringert, die Boden- und Wasserqualität überwacht und die Biodiversität geschützt wird.
Im Kaffeeanbau sind bereits rund drei Viertel der geernteten Menge Bio-zertifiziert, bei Bananen sind es gar 90 Prozent, was vorteilhaft für die Umwelt und somit das Klima ist. Zudem erhalten Bäuerinnen und Bauern Fortbildungen und Unterstützung bei der Umstellung auf umweltschonende Anbaumethoden. Außerdem hilft der Zusammenschluss in demokratischen Organisationen Kleinbäuerinnen und -bauern, gemeinsam Probleme zu lösen. So konnten beispielsweise Kaffeebauernorganisationen in Lateinamerika
die Ausbreitung eines sich infolge des Klimawandels epidemieartig vermehrenden Pilzes, den Kaffeerost, eindämmen.

Viele weitere Beispiele, die den Zusammenhang von Fairtrade und den 17 Nachhaltigkeitszielen aufzeigen, findest Du auf https://www.fairtrade-deutschland.de/

 

In der Gemeinde Bad Essen beteiligen sich derzeit folgende Unternehmen und Einrichtungen an Fairtrade:

Unternehmen des Einzelhandels
Biomarkt Wittlager Mühle
EDEKA Kuhlmann, Bad Essen
EDEKA Lampe, Bad Essen-Lintorf
Goldschmiede von Zeddelmann, Bad Essen
Le Petit, Bad Essen
Netto Marken Discount, Bad Essen-Eielstädt

Gastronomieunternehmen
Alte Apotheke, Bad Essen
Bergwirt Pöhler, Bad Essen-Rattinghausen
Das Kleine Haus, Bad Essen
Juttas Kochbar und BlütenGenuss, Bad Essen
Kaffeemühle, Bad Essen

Gesundheitsdienstleister
AKTIVITA Gesundheitszentrum Bad Essen
AKTIVITA Fitness + Sport Bad Essen
AKTIVITA SoleSpa Bad Essen

Schulen, Vereine und Kirchengemeinden
Kindertagesstätte Bad Essen-Lintorf
Grundschule Bad Essen-Wehrendorf
Kur- und Verkehrsverein Bad Essen
Dreieinigkeitsgemeinde, Bad Essen-Rabber (SELK)
Kath. St. Marien-Kirchengemeinde Bad Essen
Ev.-luth. St. Nikolai-Kirchengemeinde Bad Essen
Ev.-luth. Kirchengemeinde Barkhausen-Rabber

 

 

Kontakt zur Steuerungsgruppe:

Sprecher der Steuerungsgruppe: N.N.

Vertreterin der Gemeinde Bad Essen:
Nadine Levermann
Tourist-Info Bad Essen
Lindenstraße 25
49152 Bad Essen
Nadine.Levermann@BadEssen.de
05472 94920

Umwelt- und Energiemanagement der Ev.-luth. St. Nikolai-Kirchengemeinde

von Ralf Kunze, Bad Essen

Umwelt- und Energiemanagement der Ev.-luth. St. Nikolai-Kirchengemeinde

Allgemeines

Der Auftrag, die Schöpfung zu bewahren, gehört zum Kernbestand der jüdisch-christlichen Überlieferung. Wenn dies keine leeren Worte bleiben sollen, muss sich die Kirche die Frage gefallen lassen, ob sie selbst diesem Ziel genügt, denn im Zeichen des voranschreitenden Klimawandels kann die Bewahrung der Schöpfung zu einem existenziellen Thema für die Menschheit werden.

Im Jahr 2007 hatte sich die Synode der Landeskirche Hannover zum einen mit der theologischen Dimension des Klimawandels beschäftigt als auch zum anderen beschlossen, selbst etwas zu tun: Die Arbeitsgruppe „Umwelt- und Energiemanagement“ (früher: Arbeitsgruppe „Grüner Hahn“, kirchliches Umweltmanagement) unserer Kirchengemeinde arbeitet deshalb seit 2007 daran, auf intelligente Art und Weise nachhaltig Kilowattstunden für die St. Nikolai-Kirchengemeinde einzusparen. Weiterlesen