Gleichberechtigung für alle im Straßenverkehr in Bad Essen
Bei der Vision eines Konzeptes für den Individualverkehr und den Öffentlichen PersonenNachVerkehr in der Gemeinde Bad Essen und darüber hinaus stehen die Gleichberechtigung von Fuß-, Rad- und motorisiertem Verkehr sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Mittelpunkt unserer Überlegungen.
Für den Bereich „Radverkehr“ hat Dr. Wolfgang Schmidt die grundlegenden Überlegungen zusammengestellt. Diese stellen wir nachfolgend vor.
Vision Radverkehr Bad Essen 2025 +
- Das Fahrrad hat für alltägliche Wege unter etwa 10 km deutliche Vorteile gegenüber dem motorisierten Individualverkehr. Diese Vorteile betreffen den Klimaschutz, den Platzbedarf, Kosten und Förderung der Gesundheit und die Lebensfreude.
- In Bad Essen muss eine Verkehrsinfrastruktur geschaffen werden, die es ermöglicht, alle alltäglichen Wege innerhalb der Gemeinde und zu wichtigen Stellen außerhalb bequem, sicher und möglichst barriere- und konfliktfrei zurückzulegen. Das betrifft besonders Schul-, Arbeits- und Einkaufswege, aber auch Fahrten zu Freizeitzwecken sowie touristischen Fahrten.
- Die durchschnittliche Geschwindigkeit des Radverkehrs beträgt derzeit etwa 15 bis 25 km/h und auch eine gemeinsame Nutzung von Wegen mit dem Fußverkehr ist innerorts im Jahr 2021 nicht die absolute Ausnahme. Deshalb muss überall dort, wo separate reine Radwege nicht möglich sind, ist ein Mischverkehr auf der Fahrbahn bei einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Fahrzeuge vorgesehen werden. Zweirichtungsradwege und insbesondere kombinierte Zweirichtungsrad-/Gehwege darf es im Ort Bad Essen nicht mehr geben.
- Eine komfortable Anbindung an den Öffentlichen Verkehr, insbesondere den Bahnhof Bohmte bzw. zukünftige Bahnhalte in der Nähe muss geschaffen werden und der Einstieg mit Rädern in die Bahn ist barrierefrei zu gestalten. Eine regelmäßige Personenbeförderung mit Radmitnahmemöglichkeit auf der Bahntrasse der Wittlager Kreisbahn nach Bohmte mit Anschluss an das RE-Netz der DB muss geschaffen werden.
- An allen Zielorten des Radverkehrs (Schulen, Arbeitsplätzen, Einkaufmöglichkeiten, Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs) sind ausreichende und dem Stand der Technik entsprechende Fahrradabstellmöglichkeiten einzurichten. Dort, wo Fahrräder erfahrungsgemäß längere Zeit abgestellt werden, sind diese vor Wetter und Vandalismus zu schützen.
- Als Hauptachse in Ost-West-Richtung für den Radverkehr in Bad Essen soll der Kanalrandweg als Radweg kreuzungs-/konfliktfrei und komfortabel eingerichtet werden. Er führt idealerweise am südlichen Kanalufer Richtung Westen und Richtung Osten am Nordufer. Dazu gehören auch Zufahrten zu dieser Hauptachse an den Brücken für alle Ortsteile und Ziele im Zentrum Bad Essens.
- Einzurichten bzw. anzulegen sind Radwege als Zufahren zur Hauptachse Kanalrand-Radweg von und zu allen Ortschaften der Gemeinde Bad Essen. Mögliche Kreuzungen dieser zuführenden Radwege mit Hauptstraßen (Bundes- und Kreisstraßen) müssen für Radfahrer komfortabel abgesichert werden. Bei einer notwendigen Querung anderer Straßen muss der Radverkehr Vorrang bekommen. Bei den Zufahrten für den Radverkehr sind insbesondere die Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Sport- und Freizeitanlagen sicher und komfortabel anzubinden.
- An Radfernwegen sind neben der Verlängerung der Hauptachse Richtung Venne / Bramsche und Preußisch Oldendorf / Minden gut und sicher ausgebaute Radwege nach Bohmte (Bahnhof), Belm / Osnabrück, Schledehausen, Melle und Levern durchgehend anzubinden.